Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Ihr Kaminkehrermeister

Rainer Küffel

Rauchwarnmelder

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

 

 

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Bundesland: Bayern
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Rainer Küffel

Kaminkehrermeister u.Energieberater HWK Fachkraft für Rauchmelder
Auf den Kreuzwiesen 17
87509 Immenstadt
Tel.: 08323-3968
Fax.: 08323-987464
Homepage: Klick
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Mobil.: 0160 - 7822138

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