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Ihr Kaminkehrermeister

Feststoffmessungen

Die Messplicht besteht nun einheitlich ab 4KW. Bei festen Brennstoffen wird die Messung alle 2 Jahre durchgeführt.

Dies gilt nun auch für alle handbeschickten Heizungsanlagen.





Bundesland: Bayern
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

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